Monat: Juli 2009

Fahrt mit dem Motorrad auf Radstreifen erlaubt? Fakten zu einem oft verbreiteten Irrtum.

Der Walliser Bote  brachte in seiner Printausgabe als Sommerloch – Beitrag ein „Rennen der besonderen Art“.

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Im Feierabendverkehr von Brig nach Visp staut sich ziemlich viel Verkehr auf der Strasse. Vier Verkehrsteilnehmer versuchten nun auf vier verschieden Arten möglichst rasch von Brig nach Visp zu gelangen. L.B. fuhr mit dem Zug,  W.K. mit dem Motorrad, F.A. mit dem Auto auf (erlaubten) Schleichwegen und M.K als „Auto-Normalo“ auf der Hauptachse. (Der ganze Bericht ist nachzulesen in der WB vom Samstag, 25. Juli 2009.)
Fazit: 
L.B. war mit dem Zug am schnellsten: 19 Minutem.  W.K. kam mit seiner Harley als zweiter ans Ziel, die beiden Autrofahrer hatten das Nachsehen. Der Bericht ist eigentlich ganz amüsant, enthält aber leider eine fatale Falschinformation, die unter Umständen bei Motorradfahrern zu einer teuren Überraschung führen könnte.

W.K. berichtet folgendes:

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Ich weiss nicht, was die Walliser Polizei  alles duldet, aber gemäss der Theorieprüfung und nachfolgenden Urteilen aus der Praxis ist das Befahren des Radstreifens für Motorräder verboten:

 Verbotenes Rechtsüberholen durch Motorradfahrer unter Benützung eines Radstreifens: Art. 35 Abs. 1 SVG, Art. 1 Abs. 5 und Abs. 7, Art. 8 Abs.3, Art. 40 Abs. 3 VRV, Art.74 SSV: Entscheid des Kassationshofs vom 31. Oktober 2005

aa) Die Einzelrichterin in Strafsachen des Bezirks Zürich sprach B. der Verletzung von Verkehrsregeln im Sinne von Art. […] (verbotenes Rechtsüberholen) schuldig […]

bb) Der Kassationshof wies eine Nichtigkeitsbeschwerde von B. ab. Gemäss diesem Urteil sind Radstreifen für Radfahrer bestimmte Fahrstreifen. Zwar dürfen Radstreifen, die mit einer unterbrochenen Linie abgegrenzt sind, auch von Führern anderer Fahrzeuge befahren werden, sofern diese dadurch den Fahrradverkehr nicht behindern. Radstreifen sind aber für diese Verkehrsteilnehmer, auch etwa für Motorradfahrer, keine Fahrstreifen. Der Führer eines Motorrades ist daher nicht berechtigt, unter Benützung des Fahrradstreifens rechts an einem in gleicher Richtung fahrenden einzelnen Personenwagen vorbeizufahren, dessen Lenker nicht angezeigt hat, dass er nach links abbiegen werde.
[Quelle: Referat von Bundesrichter Hans Wiprächriger]

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Wann Motorradfahrer einen Fahrradstreifen befahren dürfen
Als Beispiel für ein zulässiges Benützen des Radstreifens führte das Bundesgericht den Fall an, in dem ein Motorradlenker kurz den Radstreifen befährt, um rechts an einem linksabbiegenden Lastwagen vorbeizufahren. Bei starkem Verkehrsaufkommen und insbesondere im Bereich von Lichtsignalanlagen ist nach Auffassung des Bundesgerichts ein Befahren des Fahrradstreifens nur selten möglich, ohne dass Mofa- oder Fahrradlenker behindert werden (Urteil publiziert im Touring vom 20. Februar 1997)
[Quelle: Bundesgerichtsentscheide 1996-1998, Regula Stöcklin, Abteilung Recht, Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu]

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Der Tatbestand des Rechtsüberholens unter Benützung eines Radstreifens ist nicht in der Ordnungsbussenverordnung (OBV) aufgeführt, sondern wird mit einer Verzeigung geahndet.

Beispiel: Strafverfügung für Forums User dmkdmkdmk bei swissbikers.ch: 508.- sFr.

Fazit: Fahr-Weise und immer schön die Spur halten! Wenn Überholen, dann nur links vorbei.
(Bei stehender Kolonne kostet’s im schlimmsten Fall „nur“ 60.- sFr., siehe OBV)

 

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"Stop-Werbung" – Kleber kann ihre Gesundheit gefährden

SpamFlyer

Heute Abend fand ich wieder mal einen einsamen Flyer, der  sich trotz „Bitte keine Werbung“ Kleber in meinen Briefkasten verirrt hatte.
Meist handelt es sich ja dabei um Konzertanzeigen oder Geld-verheissende Botschaften, wie: „Kaufen ihre Auto egal nix alt …“, „Nebenjob mit gutes Bezahlen …“ usw.
Doch auf diesem Flyer standen Worte wie „HERZINFARKT!“ und „SCHLAGANFALL!“ und „Stop-Werbung-Kleber“.
Wer zum Teufel zeigt mir hier die gelbe Karte? Und was will er/sie eigentlich verkaufen?
Und so lese ich …

   SpamFlyer1
Mutter Erde? Na, das kann ja heiter werden.

   SpamFlyer2
Hä?? Was versteht Herr A.H. aus Z. denn unter „gesunder“ Ernährung, wenn da kein Vitamin C enthalten ist?

   SpamFlyer3
Ja, warum denn nur?

   SpamFlyer4
Das ist aber nett, dass Herr H. mich trotz „Stop-Werbung-Kleber“ seriös informieren will.
Leider gelingt das nicht so richtig, denn 
– wer soll mir wie mit was Angst machen?
– was versteht Herr H. unter gezielter Volksverdummung?
– oder was unter verantwortungsloser Geschäftemacherei?

SpamFlyer5

Neugierig fing ich an, weiter zu recherchieren.
Und siehe da,  gemäss seiner Homepage ist Herr A.H. aus Z. nicht nur Naturheilpraktiker, sondern auch ein ganz profaner Vertreter des (Vitamin C – ) Ernährungsergänzungsmittel Juice PLUS + ®

Das „Wundermittelchen“ der Firma National Safety Associates (NSA) wird nicht im Laden, sondern ausschliesslich von Vertretern unter die Leute gebracht. Diese Händler kaufen der NSA das Produkt ab und verkaufen es mit einer Gewinnmarge weiter.

KTipp vom Dezember 2001:

[…]
Ist der Vertragshändler erfolgreich, erhält er zusätzlich zur Gewinnmarge Provisionen, die sich erhöhen, wenn er weitere Händler anwerben kann. So lässt sich laut der Basler Händlerin bei 39 angeworbenen Mitverkäufern ein Jahreseinkommen von über 100 000 Franken erzielen.
[…]
Um dieses fantastische Ziel zu erreichen, sind dem Einfallsreichtum der Hobbyverkäufer keine Grenzen gesetzt, Hauptsache, das teure Produkt findet Absatz und der Gewinn mehrt sich. Von erholten Gesichtszügen bis hin zur Genesung von Gebrechen reicht die Palette der Anpreisung der Wunderkapseln. Und ist ein Kunde nicht willig, werden Schreckgespenste wie oxidativer Stress, der den Körper wie Radioaktivität belaste, DNA-Schäden, Krebs und Schlaganfälle an die Wand gemalt. Eine Flut von Studien, Prospekten und CD-Roms unterstützt das Verkaufsgespräch.

Mein Hobbyverkäufer, Herr A.H. aus Z. hatte sich also die Sache mit dem Buchgeschenk ausgedacht. Clever.
Wie war das also jetzt mit der „gezielten verantwortungslosen Angst- und Geschäftemacherei“?

Wenn man 1 und 1 zusammenzählt, ergibt das folgendes Fazit:
Trotz „Stop-Werbung“-Kleber hat mir Herr A.H. subtil eine unlautere Werbung für ein umstrittenes Produkt in meinen Briefkasten geworfen.

Ich sehe von einer Anzeige ab, da ich das Herrn A.H.aus Z. natürlich nicht beweisen kann und beisse kraftvoll in einen Apfel. 😉

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Hagelzug zum Feierabend

Die Wetterfrösche quakten es aus den Gläsern: Sturm im Anzug.

Und tatsächlich, das Regenradar warnte zum Glück noch vor, so konnte man das Auto noch rasch ins Trockene bringen bevor die weissen Bälle vom Himmel flogen.

Hailstorm
Radarbild via StepToWeb
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Berlin – am Rande des S Bahn Skandals

S Bahn Chaos Berlinbobsmile und Familie haben die letzten vier Tage, gerade noch rechtzeitig vor dem grossen S-Bahn Chaos, Berlin besucht und eine voll von Baustellen, Neubauten und Geschichte pulsierende Stadt kennengelernt.

Wir besuchten den vergangenheitsträchtigen Untergrund, liessen uns vom Nachtwächter mitteralterliche Geschichten im alten Stadtteil erzählen und genossen neben der Aussicht vom Fernsehturm einfach das schöne Wetter, weil bei Sonne sightseeing einfach mehr Spass macht.

Und hier direkt vom Erlebten in Berlin zu den Links:ampelmaennchen

Kommitee zur Rettung der Ampelmännchen
Erstes Berliner DDR Motorradmuseum.de
Admiralspalast – The Producers
Berliner Unterwelten e.V.
Berlin.de

Impressionen

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