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	<title>Kommentare zu: Depublizieren &#8211; Öffentlich rechtliche Wissensvernichtung</title>
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	<description>::staunen ::wundern ::hinterfragen</description>
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		<title>Von: Titus</title>
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		<dc:creator>Titus</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Sep 2010 00:45:51 +0000</pubDate>
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		<description>Da muss ich doch Einspruch erheben! :-)

Meines Wissens ist die SRG heute nicht verpflichtet, ihre Sendungen ins Internet zu stellen. Insofern könnte sich die SRG damit begnügen, ihre Sendungen einmal auszustrahlen und fertig. 

Die Konzession steckt lediglich den Rahmen ab, was die SRG darf oder muss. Sie wird vom UVEK erteilt. 

Im oben zitierten Art. 10 wird lediglich der SRG die Möglichkeit eingeräumt, dass sie ihre Sendungen auch online bereitstellen DARF und dass sie - falls nötig - dafür auch kostendeckende Beträge erheben kann. 

Sie ist aber nicht verpflichtet, ihre Sendungen online zustellen. Darum wäre unter den gegebenen Bedingungen die Haltung falsch, die SRG müsste hier etwas online stellen und ewig verfügbar halten. 

Im Übrigen ist die SRG und ihre Sender auch nicht verpflichtet, Online-Portale zu betreiben. Aber sie darf. Auch das sind keine Selbstverständlichkeiten, denn die Schweizer Verlegern wittern noch schnell einmal eine neue Konkurrenz (so als ob nur ihre Redaktionen das Recht hätten, etwas online zu publizieren...).

Zum ARD-Problem: Wenn ich sehen, wie YouTube und andere Video-Kanäle täglich unzählige Videos &quot;schlucken&quot;, dann habe ich schon auch Mühe damit, dass eine ARD ein Platzproblem hat...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Da muss ich doch Einspruch erheben! <img src='http://www.bobsmile.ch/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Meines Wissens ist die SRG heute nicht verpflichtet, ihre Sendungen ins Internet zu stellen. Insofern könnte sich die SRG damit begnügen, ihre Sendungen einmal auszustrahlen und fertig. </p>
<p>Die Konzession steckt lediglich den Rahmen ab, was die SRG darf oder muss. Sie wird vom UVEK erteilt. </p>
<p>Im oben zitierten Art. 10 wird lediglich der SRG die Möglichkeit eingeräumt, dass sie ihre Sendungen auch online bereitstellen DARF und dass sie &#8211; falls nötig &#8211; dafür auch kostendeckende Beträge erheben kann. </p>
<p>Sie ist aber nicht verpflichtet, ihre Sendungen online zustellen. Darum wäre unter den gegebenen Bedingungen die Haltung falsch, die SRG müsste hier etwas online stellen und ewig verfügbar halten. </p>
<p>Im Übrigen ist die SRG und ihre Sender auch nicht verpflichtet, Online-Portale zu betreiben. Aber sie darf. Auch das sind keine Selbstverständlichkeiten, denn die Schweizer Verlegern wittern noch schnell einmal eine neue Konkurrenz (so als ob nur ihre Redaktionen das Recht hätten, etwas online zu publizieren&#8230;).</p>
<p>Zum ARD-Problem: Wenn ich sehen, wie YouTube und andere Video-Kanäle täglich unzählige Videos &#8220;schlucken&#8221;, dann habe ich schon auch Mühe damit, dass eine ARD ein Platzproblem hat&#8230;</p>
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