Wildwuchs mit den Wahlplakaten

Wer sich die letzten Wochen im öffentlichen Raum, speziell im Strassenverkehr bewegt hat, konnte sie kaum übersehen. Die „wilden“ Wahlplakate auf den privaten Feldern und Plätzen.

Im Moment wächst noch nichts auf den Feldern, doch bevor wieder die ersten Setzlinge gepflanzt werden, wuchern bereits ganz andere Pflänzchen. Mit Pepsodent-Lächeln im Gesicht, im Arztkittel, mit Kravatte oder im Baumwollhemd, grinsen sie die Verkehrsteilnehmer an und werben um deren Stimmen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Wie steht es mit der Werbung ausserhalb der dafür vorgesehenen Flächen?

Tatsächlich ist gemäss einschlägiger Gemeindeverordungen 6 Wochen vor und 1 Woche nach der Wahl das Anbringen von Plakaten gestattet, sofern diese nicht ins Lichtraumprofil der Strasse ragen und keine Wegweisenden Elemente aufweisen. BDP und EDU haben beide zwar „Wegweisend“e  und „Pfeil“ – Elemente in ihren Plakaten, aber das verwirrt wohl keinen Fahrzeuglenker.

Ab nächster Woche dürften sich dann die mir bereits vertraut gewordenen und zum Hals raushängenden Unbekannten sich langsam wieder vom Acker machen, zumal der eine oder andere bereits heute vom Fön verweht wurde.

Posted by bobsmile

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