Tag: 3. September 2010

Depublizieren – Öffentlich rechtliche Wissensvernichtung


(Quelle: Verwaister Link bei tagesschau.de)

In Zukunft werden wir wohl immer häufiger bei unseren Blog-Streifzügen in solche (deutsche?) Sackgassen laufen. Unsere eigenen Blogs werden zu Tote-Link-Sammlungen und alles nur, weil auf Druck der privaten Anbieter, die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten ein neues Verweildauerkonzept entwickeln mussten, damit sie die Vorgaben aus dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags erfüllen können. Damit dürfen AV-Inhalte (Audios/Videos) und Internetseiten nur noch zeitlich befristet im Netz verfügbar sein.

Rund 80 Prozent der Inhalte nicht mehr abrufbar

Während viele Verlage damit beginnen, ihre Archive für die Allgemeinheit zu öffnen, muss tagesschau.de den größten Teil seines mit Gebührenmitteln erstellten Online-Archivs löschen. Betroffen sind ca. 80 Prozent der Inhalte. Zusätzlich problematisch: Auch das Löschen kostet Geld, denn es muss eigens organisiert und programmiert werden. Da die Budgets in den Telemedienkonzepten gedeckelt sind, gehen die Lösch-Kosten zu Lasten neuer Inhalte.“
(Quelle: tagesschau.de)

Meiner Ansicht nach liefert die finanziell aufwändige Depublizierungs-Regelung der kritischen Haltung gegenüber Rundfunkgebühren und dem Qualitätsverlust bei den öffentlich rechtlichen Anstalten nur einen weiteren Negativpunk , denn

  • Warum soll jemand noch ein aufwendig recherchiertes online-Projekt verfassen, wenn dieses nach 7 Tagen sowieso wieder im Binärschredder landet?

Und so fragt man sich bereits in den privaten Verlagshäusern:
Ist das den Öffentlich-Rechtlichen aufgezwungene Verweildauerkonzept etwa ein Schuss ins Knie?

Die Leere hinter dem Link

(bei FAZonline)

„Erst werden die Beiträge produziert, dann ins Netz gestellt, dann wieder gelöscht: alles von Gebührengeldern für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.“
(weiterlesen…)

Wie sieht es aus beim Internetangebot der SRG  ?

Das Schweizer Fernsehen SF hat seit letztem Jahr ihr eigenes Videoportal am laufen. Verpasste und ältere Sendungen sind dort für jedermann/-frau frei zugänglich. Frei heisst nicht gratis, schliesslich wird das ganze ja über Gebühren finanziert.

Beim Schweizer Fernsehen ist die Verfügbarkeit von AV-Inhalten in der „Konzession für die SRG SSR idée suisse“ geregelt:

[…]
Art. 10 Zugang zu ausgestrahlten Sendungen

1 Die SRG kann Sendungen während fünf Tagen nach der Ausstrahlung im Internet kostenlos zugänglich machen.

2 Für Sendungen, die nach Ablauf dieser Frist über das Archiv oder auf Datenträgern zugänglich gemacht werden, kann sie für die nicht kommerzielle Nutzung kostendeckende Beiträge und für die kommerzielle Nutzung Marktpreise verlangen.
[…]

Aha, die „Konzession SRG“ schliesst also vorerst noch nicht aus, dass die Beiträge auch nach Ablauf von fünf Tagen kostenfrei und von Dauer im Netz verfügbar bleiben dürfen.

Weitere Links zum Thema:

Posted by Bobsmile in internettesachen, 1 comment