Zeitung lesen im Stau legal? Der Zeitung lesende Professor…

Ursprüngliches Urteil vom Zürcher Obergericht – „Der Zeitung lesende Professor“ […]

Freispruch durch Bundesgerichtsentscheid

Ein Zürcher Automobilist (ein Zürcher Rechtsanwalt Anm.bobsmile) ist zu Unrecht mit 100 Franken gebüsst worden, weil er im Stau Zeitung gelesen hat. Laut Bundesgericht hat der Lenker entgegen der Auffassung des Zürcher Obergerichts keine Verkehrsregeln verletzt.

[…]

Da geht mir jetzt aber der Helm hoch. Dazu die Begründung des Bundesgerichts, der Mann habe doch eigentlich nichts unrechtes getan, zudem…

…habe er einzig mit dem Halten des Vordermanns rechnen müssen. Schliesslich habe nach menschlichem Ermessen praktisch auch kein Risiko einer Fehlreaktion bestanden.

Wie bitte? Was ist mit einem unverhofft auf die Strasse rennenden Tier/Kind/Rentner?

Wäre die Zeitung tatsächlich heruntergerutscht, so hätte der Lenker gelassen den nächsten Stopp abwarten können, um sie wieder aufzunehmen.

Neun von zehn Leuten fassen dank konditioniertem Reflex einem fallenden Gegenstand nach. Das ist eine menschliche Eigenschaft liebe Richter und da dreht man schon mal am Lenkrad und steuert auf die Fussgängerinsel zu!

Tausende von Franken werden für Gefahrenprävention ausgegeben, damit sich die Verkehrsteilnehmer aufmerksam begegnen!

unverhofft bfu

Gemäss Unfallstatistik waren auf den Strassen des Kantons Bern im vergangenen Jahr 365 (2004: 378) Verkehrsunfälle wegen momentaner Unaufmerksamkeit zu verzeichnen. Dabei wurden 194 (239) Personen verletzt und 2 (3) getötet.

Nachzulesen bei Verkehrstipp 10 KAPO BE []

 

Das gibt einem doch zu denken, oder?

 

Posted by bobsmile

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Toll! Jetzt kann ich weiterhin auf der Autobahn auf meinem iPod rumwursteln. Bis jetzt hatte ich immer ein schlechtes Gewissen, wenn ich abgelenkt durch die drückerei mit der halben Wagenbreite die Begrenzungspfosten abgemäht habe. Ich muss einzig mit einem Pannenfahrzeug rechnen, das mir meinen „Ausritt“ versauen könnte.

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