Durch den ganzen Fast-Food Journalismus via Gratisblätter und Internet werden wir ständig mit Informationshappen versorgt, die aber bedingt durch die Flut von gleichlautenden Agenturmeldungen nicht länger als 20minuten (daher der Name) oder drei Mausklicke in meinem Gedächtnis haften bleiben.
Doch ab und zu funkt mein Gehirn dazwischen und lässt mich stutzig werden. So wie im nachfolgenden Beispiel, wo ich in verschiedenen Printmedien über die (vermeintlich) gleiche Agenturmeldung gestolpert bin.
In der Onlineausgabe von news.ch stand:
Prozess gegen überlebenden Attentäter von Mumbai
Mumbai – In der indischen Stadt Mumbai (früher Bombay) hat der Prozess gegen den einzigen überlebenden Attentäter der Anschläge vom November 2008 begonnen, bei denen 166 Menschen getötet wurden. Der aus Pakistan stammende Mann bat um einen Rechtsbeistand. (sl/sda)
(Quelle:news.ch)
In der Onlineausgabe von 20minuten jedoch stand es leicht anders:
[…] Bei einer Anhörung erklärte Mohammed Ajmal Kasab vor Sonderrichter M.L. Tahiliyani am Montag, dass er aus der pakistanischen Provinz Punjab komme und bislang keinen Rechtsbeistand habe. Auf die Frage, ob er einen Pflichtverteidiger wünsche, antwortete der 21-Jährige dem Richter: «Tun Sie, was Sie für richtig halten.»[…]
(Quelle:20minuten)
Da hat Mann/Frau bei der Schweizerischen Depechenagentur (SDA) wohl etwas anderes verstanden als Mann/Frau bei der Associated Press (AP).
Interessant sind auch die Suchtreffer nach den beiden fetten Textbausteinen, welche Zeitung die sda und welche die AP Meldung abgedruckt hat.
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