Gestern wurde auch das in der Bloggosphäre bereits manifestierte Gerücht, dass hinter Edi Manser eine Werbeagentur im Auftrag für Euromillions steckt bei persoenlich.ch bestätigt.
Das Geheimnis ist nun offiziell gelüftet. Die Berner Werbeagentur Contexta hat für Euro Millions den fiktiven Lottogewinner EDI MANSER erfunden. Während Wochen sorgte der nette Edi in den Medien für Aufsehen, weil er sich wegen seiner Südamerika-Reise von all seinen verschiedenen Besitztümer gratis trennen wollte. Nun sprechen die Macher erstmals über das crossmediale Sommerrätsel. Gegenüber „persoenlich.com“ wertet die Agentur und der Auftraggeber Swisslos die Kampagne als vollen Erfolg.
Dazu widerspricht Roland Binz in seinem Kommentar:
„Einspruch! Die Kampagne mit Edi Manser wurde zwar geschickt aufgezogen. Sie war indes im Gegensatz zur Darstellung im obigen Werbetext nur sehr beschränkt erfolgreich. Ich habe die Geschichte aufmerksam verfolgt in den letzten drei Wochen. Weder medial noch in der „Blogosphäre“ und in anderen Social Medias kam es zu einer weiten Verbreitung. Erst recht nicht gelungen ist es, Edi Manser in den konventionellen Medien zu positionieren. Viel zu schnell wurde der virale Hintergrund durchschaut. Ich bin überzeugt, mit demselben finanziellen und werbetechnischen Aufwand hätte sich wesentlich mehr Publizität über andere Kanäle generieren lassen. “
[Quelle: Kommentar zu Contexta steckt hinter Lottogewinner Edi Manser! in persoenlich.ch]
Ein voller Erfolg hingegen war wohl das ungefragte Einsammeln und Registrieren von potentiellen Spieleradressen (in der Fachsprache nennt man das glaube ich Phishing). Denn wie im oben erwähnten Artikel zu lesen ist, wird derzeit die Kampagne …
… auf der Internetseite und in einem E-Mail an alle Teilnehmer aufgelöst. Als Dankeschön erhalten die registrierten Teilnehmer von Edi Manser fünf Franken Spielguthaben für Euromillions geschenkt.
Hallo? Wo bitte schön stand auf Herr Mansers Homepage, dass ich mich mit der Eingabe meiner Adresse automatisch bei Euromillions registriere?
Dazu verweise ich auf die Seite des EDÖB zum Thema Adressenhandel:
EDÖB Erhebung von Personendaten für Marketingzwecke
Adressen und andere persönliche Daten potentieller Kunden sind für ein effizientes Direktmarketing von entscheidender Bedeutung. Mit Hilfe möglichst genauer Informationen über Alter, Beruf, Konsumverhalten usw. kann das Risiko vergeblicher Werbung minimiert werden. In der Bevölkerung gibt es eine grosse Bereitschaft zur Auskunftserteilung. Selbst intime Daten werden preisgegeben, wenn die Befragten meinen, sie würden ihre Daten für ein wissenschaftliches Projekt zur Verfügung stellen. Besonders ergiebig scheint es zu sein, solche Umfragen in Verbindung mit der Teilnahme an einem Wettbewerb oder einem Gewinnspiel durchzuführen, wobei der Zweck der Datenerhebung nicht klar ersichtlich ist. Somit werden potentielle Kunden veranlasst, ihre Daten freiwillig herauszugeben. Solche verdeckte kommerzielle Datenerhebungen (die mit wissenschaftlichen Instituten der Meinungsforschung nichts zu tun haben) und deshalb als solche nicht erkennbare Werbemassnahmen sind unzulässig.
Sogar der Tatbestand der Umfrage (Welches Geschenkerl hättens denn gern?) wurde hier bedient.
😉
Mein persönliches Fazit:
- Der VW Golf geht an den Garagenbesitzer Markus Gasser in Worb. (Zufälle gibts ;))
- Die drei anderen „Gewinner“ lassen sich im Netz nicht finden. (Keine echten Adressen?)
- Euromillions besitzt nun ungefragt 21 000 (neue) Adressen und Spieler.
- Die Idee war gut, die Werbewirkung mässig und das Adressensammeln perfid.
Ob das ganze noch ein rechtliches Nachspiel hat? Obwohl, wo kein Kläger …
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