Tag: 11. November 2010

Quellenschutz für Medienunternehmen

Und so titelte heute „DerBund“:

SF gewinnt vor Bundesgericht
Medienhäuser dürfen gegenüber der Justiz die Identität der Verfasser von Blog-Kommentaren geheim halten, sofern ihr Beitrag ein Minimum an Information enthält. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Leider kenne ich den angeblich verleumderischen Inhalt des angeprangerten Blog-BeitragsKommentars nicht, aber mir als privaten Blogbetreiber stellen sich da doch ein paar Fragen:

  • Falls SF die IP herausgegeben hätte, verweist diese doch nur bis zum Knoten (Server) eines Providers?
  • Um an die Person hinter dem Post zu kommen, muss also auch der Provider die IP des zum Zeitpunkt X zugewiesenen Abonennten bekanntgeben?

Meines Wissens muss ein ISP die IP bekanntgeben, wenn ermittelnde Beamten mit einem Richterlichen Beschluss antanzen und etwa Gefahr im Verzug ist, also somit eine Straftat vorliegt. Dasselbe müsste dann wohl auch für den Blogbetreiber, hier Schweizer Fernsehen SF, gelten.

Warum nun das Gericht in seinem Urteil dem Schweizer Fernsehen das Recht auf Quellenschutz zugestand, kann ich mir nur mit einem eher lapidaren Blog-Inhalt erklären.

Interessant ist in dem Zusammenhang die Aussage, falls ein Medienunternehmen aufgrund des Artikels 28 StGB die IP nicht herausrückt:

[…]muss dann allerdings die Redaktion selber für einen allfälligen strafbaren Inhalt des Beitrags – etwa eine Ehrverletzung oder Verleumdung – gerade stehen.

§

Fazit: Der Kläger des vorliegenden Falles könnte also nun Anklage wegen Ehrverletzung gegen SF erheben. Oder habe ich da was falsch verstanden?


Weitere Infos zum Thema:

Posted by Bobsmile in internettesachen, 0 comments