Tag: 19. August 2009

StreetView beweist: Google-Auto missachtet Vortrittsrecht

Bildliche Beweisführung über die Missachtung des Vortrittsrechts eines Google Fahrzeugs:

Fussgänger läuft zum Fussgängerstreifen

Fussgänger läuft zum Fussgängerstreifen

Fussgänger steht am Fussgängerstreifen

Fussgänger steht am Fussgängerstreifen

 

Körperhaltung eindeutig: "Ich will hier rüber!"

Körperhaltung eindeutig: "Ich will hier rüber!"

Sorry, Google - Auto muss weiter, Zeit ist Geld ...

Sorry, Google - Auto kann nicht anhalten, Zeit ist Geld ...

 

Thank you for your cooperation!

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StreetView – Hochmodernes Tool versagt, EDÖB Thür ist gefragt

Stichproben mit Googles StreetView in der Wohnortgemeinde von bobsmile zeigen auf: Gut lesbare Fahrzeugkennzeichen, klar erkennbare Gesichter.


Da hat das von Google als „hoch modernes Tool“ angekündigte Anonymisierungssystem leider total versagt.
Ein Fall für den eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), Hanspeter Thür?

Google behauptet, es sei ja alles mit dem EDÖB Hanspeter Thür abgesprochen, der sich seinerseits „intensiv“ mit StreetView befasst habe.

Das stimmt, so hat sich Herr Thür im Juni gegen Google durchgesetzt und die Freischaltung von StreetView mit gewissen Auflagen verknüpft:
Bevor der Internetriese auf Schweizer Strassen Bilder für seine Plattform Google Street View schiesst, müssen die Passanten informiert werden.

Und so informiert Google über anstehende Aufnahmen.

1. Ich, der zu informierende Passant, muss aktiv bei Google die Hilfe anklicken.
2. Dann links die Schaltfläche „StreetView FAQ Liste“ anklicken.
3. Dann klicke ich den Menüpunkt „Wo werden in der Schweiz die nächsten Fotoaufnahmen gemacht?“ an.
Dort erfahre ich dann:

„Im Juli und August 2009 beabsichtigen wir, an den unten aufgelisteten Orten Aufnahmen für Street View zu machen.“
[es folgt eine Liste mit Kantonen und Ortschaften]
Bitte beachten Sie, dass sich diese Planungen durch technische und operative Umstände (so z.B. Witterung und Verkehrslage) ändern können „und die Liste aus diesen Gründen unter Umständen auch nicht jederzeit vollständig ist“. In kleineren Orten können von Street View-Fahrzeugen Aufnahmen während der Durchfahrt aufgenommen werden oder wenn diese Orte an die genannten Städte angrenzen. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.

Meiner Meinung nach eindeutig ein Verstoss gegen die vom EDÖB auferlegte Informationspflicht.
1. Der Passant muss aktiv ins Internet und bei Google in der Tiefe nachschauen gehen.
2. Bei schönem Wetter darf das Google-Auto auch schon mal etwas weiter in nicht aufgeführte Gebiete fahren als geplant.
3. Schwammige Aussage. (z.B. „regelmässig aktualisiert.“ kann auch alle drei Jahre heissen.)

Und was ist nun mit dem mangelhaften „Blurring“ von Gesichtern und Fahrzeugschildern?

EDÖB Thür legt die Spielregeln in seiner Aussage eindeutig fest:

«Sollte es in Einzelfällen vorkommen, dass die Anonymisierung nicht ausreicht, legt der EDÖB Wert darauf, dass Google unverzüglich handelt und Anonymität herstellt»

Google bietet dazu eine (schlecht sichtbare) Schaltfläche am unteren Bildrand um schlecht anonymisierte Bilder melden zu können.

«Sollte er [der Anonymisierungsprozess] erhebliche Mängel aufweisen, wird der EDÖB selbstverständlich die erforderlichen Massnahmen ergreifen, um den Datenschutz sicherzustellen.»

Man darf gespannt sein, ob Schiedsrichter Thür auf Einhaltung der Spielregeln pocht und Google die gelbe Karte zeigt.

Ich werde auf jeden Fall mal ein paar Bilder*) nur ein Bild melden und schauen, ob Google „unverzüglich (=sofort!) handelt und die Anonymität wieder herstellt.

[ *) Update (Danke Titus) 🙂 : Warum die ganze Arbeit, und damit die Verantwortung von Google abnehmen? Den Rest sende ich direkt dem EDÖB. ]

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