10 vor 10 – Dümmer als die Polizei erlaubt

Was gestern (01.03.2011) in der SF Sendung „10 vor 10“ lief, erinnerte mich irgendwie an Gottschalk bei ‚Wetten-Dass‘: „Liebe Kinder,  nicht zu Hause nachmachen!“

Um den Beitrag aufzupeppen, dass in sieben Kantonen die Abfrage des Halters via Fahrzeugnummer kostenpflichtig wird, sah man einen Autolenker, der während der Fahrt die Autonummer des vorausfahrenden Fahrzeuges in sein Smartphone eintippte.
Dabei handelt es sich klar um einen Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz
SVG 31 Abs. 1 und die Verkehrsregelverordnung VRV 3 Abs 1.
Oder etwas volksnaher ausgedrückt: „Händele“ am Steuer ist verboten.

Bericht auf SF.tv:

Also liebe SF-Filmemacher, bitte etwas mehr Fingerspitzengefühl bei der (Bild-)Berichterstattung, denn eine Regeländerung mit einer Verkehrsübertretung zu illustrieren ist halt irgendwie peinlich.

Posted by Bobsmile

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