Bewölkungszunahme bei RapidShare, DropBox und Co.

Alles redet von der Wolke, Cloud Computing, Datenzugriff „on demand“, wunderbar.
Konto erstellen, Daten hochladen und überall stehen mir meine Musik-, Bild-, und Schriftdokumente zur Verfügung. Aber eben nicht nur mir, ich darf ja einen Link an ausgesuchte Benutzer weitergeben.

RapidShare, DropBox, usw. heissen die Dienstleister und sind nach eigenen Angaben völlig legal am Markt. Doch im Schatten der megaupload.com Festnahmen bläst ihnen bereits wieder ein kalter Wind entgegen.


(Bild:derbund.ch)

Zum Interview bei derbund.ch

Alexandra Zwingli, die neue Chefin des Dienstleisters RapidShare (der das „Share=gemeinsam nutzen“ ja sogar im Namen trägt) im Interview auf das  filesharing angesprochen, verteidigt vehement die Seriösität ihres Unternehmens:

…auf Rapidshare werden keine Dateien getauscht! Grundsätzlich kann nur derjenige, der eine Datei hochgeladen hat, diese auch wieder herunterladen.

Tja, nur blöd, dass es neben dem Upload-Knopf halt noch einen Share-Knopf hat,  Frau Zwingli.

… Wir möchten nochmals klarstellen, dass Rapidshare eben keine Filesharing-Seite ist, sondern ein Filehosting/Cloudhosting-Dienst.

Wenn es ein reiner Hostingdienst wäre, wieso dann die Möglichkeit die Daten mit dem Share-Button anderen zur Verfügung zu stellen?
Ganz einfach, weil das die Idee dieses Geschäftsmodells ist. Grosse Dateien hochladen und per mail wird dann meinem Geschäftspartner/Kollegen/Freund nur noch der Link darauf gesendet. So funktionieren ja auch Online Bildergalerien.

Das wird dann wohl noch eine Weile kontrovers diskutiert (werden müssen).


Ähnliches aus der Blognachbarschaft:

Posted by Bobsmile

1 comment

Der Teufel steckt wohl im Detail… Denkt man an den eigentlichen Sinn von „tauschen“, dann bedeutet dieser ja „ich gebe Dir etwas, Du gibst mir etwas“. Etwas deutlicher wird das beim Begriff „Tauschgeschäft“, bei dem zwei Parteien einander etwas im gegenseitigen Tausch geben.

So betrachtet hat die Dame Recht, wenn sie behauptet, dass bei RapidShare nicht getauscht werde, also dass es sich nicht um eine Tauschbörse handelt (es gibt ja Tauschbörsen, bei den die eigenen Dateien hochgeladen werden, währenddem andere Dateien heruntergeladen werden).

„To share“ wird sowohl mit „gemeinsam nutzen“ als auch mit „tauschen“ übersetzt. Wie ich oben erklärte, verlangt ein Tausch nach einem Gegenstück seitens Gegenpartei. Darum ist dieser Begriff wohl eher im Sinne von „gemeinsam nutzen“ als im Sinne von „tauschen“ zu verstehen.

Selbst erstellte Werke (z. B. ein Sitzungsprotokoll) mit anderen (z. B. einem Geschäftspartner) auf diese Weise gemeinsam zu nutzen, stellt sicher kein Problem dar. Etwas komplizierter wird es bei urheberrechtlichen Werken. Unter Familienmitgliedern und Freunden stellt das in der Schweiz auch kein Problem dar (Art. 19 URG). Aber wann ist jemand eine „eng verbundene Person“ bzw. ein Freund?

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