Abenteuer ÖV (Prolog)

Es gibt da diesen gescheiten Spruch: „Aus Schaden wird man klug“. Ok, es gibt da auch noch seinen doofen Zwilling: „Wer den Schaden hat, braucht für den Spott …“, aber lassen wir das, hier zu den Fakten:

§1 Ursache

Während eines Ferienausflugs mit der Familienkutsche wurden wir vom fest installierten Überwachungsgerät mit 26 km/h über Vorgeschrieben geblitzt. Ich meine, wer erwartet auf einer gut ausgebauten Autobahn auch schon eine Begrenzung auf 60 km/h. Ok, die angeregte Diskussion im Auto hatte wohl die Aufmerksamkeit nur auf das dringend Notwendigste schrumpfen lassen: Habe ich freie Fahrt?

§2 Wirkung

Weil die A4 eben als Autostrasse ausserorts, und nicht als Autobahn klassiert ist,  handelt es sich nach Strassenverkehrsordnung um ein mittelschweres Vergehen. Der Kanton Schaffhausen brummte mir darauf hin eine saftige Busse auf und ein halbes Jahr später (sic!) bekam ich Post vom Kanton Bern, ich solle innert 30 Tagen meinen Führerausweis für einen Monat hinterlegen.

§3 Folgen

Nachdem ich der freundlichen Assistentin am Schalter meinen blauen Lappen übergeben habe, kaufte ich mir ein Monats-Libero-Abo für 30 Tage und das Abenteuer ÖV konnte beginnen.

Dabei wurde mir schnell einmal klar, dass ich die Gesetzmässigkeiten des Langsamverkehrs erst wieder erlernen musste, lag das letzte Pendeln mit der Bahn doch schon über 20 Jahre zurück.

Planung ist angesagt, denn einfach drauflos gehen, geht gar nicht!
Da ich leider nicht im Besitz eines allwissenden Äifouns bin, wollen die Abfahrtszeiten der Bahn auf dem heimischen PC aus dem Internet herausgesucht und aufgeschrieben sein. Ich studiere Linienpläne und suche mir die besten Verbindungen heraus. Nur um im entscheidenden Moment, trotz ausgedruckter Fahrplan-Liste auf dem falschen Perron zu stehen.

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Abenteuer ÖV
Ein Reisebericht aus der Sicht eines bekennenden ÖV Muffels über zum Teil schmerzhafte Erlebnisse auf seiner fremdbestimmten Odyssee mit Bahn, Tram und Bus.

Folge II:  Abenteuer ÖV  –  Der (freie) Sitzplatz.

Posted by Bobsmile

2 comments

Erstaunlich ist doch, dass ausgerechnet da für einmal der Kantönligeist nicht besteht und offensichtlich Schaffhausen mit Bern kommuniziert. Oder habe ich das falsch verstanden?

Und: Auf welcher rechtlichen Basis läuft da dieser Informationsaustausch (so von wegen Datenschutz und so…). Wenn Du nämlich vom einen Kanton in den nächsten umziehst (und hier geht es doch immerhin um einen Umzug und damit auch ums Verlegen des steuerlichen Wohnsitzes), dann weiss Kanton A nicht, ob Dich auch wirklich beim Kanton B anmeldest und Kanton B erwartet Dich auch nicht. Aber wenn Du zu schnell fährst… siehe oben. Erstaunlich, diese Prioritätensetzung…

@Titus
Hm, interessanter Vergleich. Wenn ich also kurz nach dem Urteil und dem Begleichen der Busse (600.- & 250.- Gerichtskosten) ins Wallis umgezogen wäre, hätten die mich gar nicht mehr gefunden und ich hätte meinen Lappen behalten können? 😀

Automatischer Datenaustausch
Der Kanton Shaffhausen hat mir immerhin in der Strafverfügung auch die Weitergabe an das SVSA Kt. Bern mitgeteilt. Rechtlich habe ich es (noch) nicht recherchiert, aber ich nehme an, dass das sich nachziehende Administrativverfahren bei Verkehrsdelikten (hässliches Wort) immer nur im Wohnkanton durchgeführt werden kann. Ähnlich dem Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten. Aber ich bin kein Jurist, und letztlich ist es meiner Meinung nach nur eine willkommene Einnahmensquelle für die Ämter, denn der Kanton Bern verlangte noch einmal 250.- für einen einzigen eingeschriebenen Standardbrief mit der Information, ich müsse meinen Führerausweis hinterlegen!
🙁

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